Anordungen - DCBS e.V.

Deutscher Club für Berner Sennenhunde e.V.
DCBS e.V.
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Anordnungen
Körung

         
Zur Körung sind nur Hunde zugelassen, die im Besitz eines DCBS-Mitgliedes stehen. Der Zuchteinsatz kann nur von einem DCBS-Mitglied vorgenommen werden. Die Körungen sind speziell auf die Erfordernisse im DCBS abgestimmt. Sobald der angekörte Hund den DCBS verlässt, wird die Körung für nichtig erklärt und die Zuchtzulassung ist erloschen. Dies wird veröffentlicht. Dieser Hund kann dann auch nicht mehr für im DCBS stehende Hunde zur Zucht verwendet werden. Gleiches gilt für alle anderen Berner Sennenhunde im Zwinger, sobald sie den DCBS verlassen.
Zuwiderhandlungen müssen als vereinsschädigend eingestuft werden und werden entsprechend verfolgt.

Christian Schmid,
Zuchtleiter

  
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